Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist genau das Gegenteil zur Haftpflichtversicherung. Die Rechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber eines Dritten bzw. die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungskunden.
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es viele verschiedene Bausteine, welche je nach Schadensfall benötigt werden. Es gibt für die verschiedenen Bausteine unterschiedliche Wartezeiten. Eine Wartezeit bedeutet, dass man ab Vertragsbeginn noch eine gewisse Dauer ohne Versicherungsschutz ist. Grundsätzlich muss für eine Versicherungsdeckung immer Aussicht auf Erfolg bestehen.
Der Rechtsanwalt ist (außer beim Beratungs-Rechtsschutz) immer vom Versicherungskunden frei wählbar, er muss jedoch vom Versicherungsunternehmen beauftragt werden. Machen Sie also bei Konsultierung eines Rechtsanwaltes diesen darauf aufmerksam, dass er von Ihrem Versicherungsunternehmen eine sogenannte „Deckungsbestätigung“ anfordern soll. Nur so ist gewährleistet, dass die anfallenden Kosten vom Versicherungsunternehmen übernommen werden.
Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des Rechtsanwaltes.
Kfz-Rechtsschutz
Wartezeit: Keine
Die totale Kfz-Rechtsschutzversicherung umfasst den Schadenersatz-, Straf-, Lenker-, Führerschein- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz im Kfz-Bereich.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Darunter fällt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte, wie es zumeist bei einer Kollision der Fall ist.
Beispiel: Verkehrsunfall mit strittigem Verschulden.
Straf-Rechtsschutz
beinhaltet die Verteidigung in Strafverfahren, jedoch gibt es hier eine Bagatellgrenze, unter welchem kein Versicherungsschutz besteht.
Beispiel: Strafverfahren wegen zu hoher Lärmemissionen (Motorrad) bei ungenauer Lärmmessung
Lenker-Rechtsschutz
Gilt für den Versicherungsnehmer als Lenker von fremden Kraftfahrzeugen.
Hier besteht jedoch nur dann Deckung, wenn der Versicherungsnehmer einen Personenschaden erleidet.
Beispiel: Schleudertrauma nach Auffahrunfall in einem Leihwagen
Führerschein-Rechtsschutz
Für die Vertretung im Verfahren wegen Entziehung des Führerscheins, sollte das Verfahren in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrvorschriften eingeleitet werden.
Beispiel: Entzugsverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung bei fragwürdiger Geschwindigkeitsmessung
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Betrifft die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen betreffend der versicherten Kraftfahrzeuge. Solche Verträge können beispielsweise Kaufverträge oder Reparaturaufträge sein.
Beispiel: Zu hohe Verrechnung von Reparatur- oder Servicekosten durch die Kfz-Werkstätte
Schadenersatz-Rechtsschutz im Privatbereich
Wartezeit: Keine
Dieser Rechtsschutz umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich betreffen.
Bitte beachten Sie hier, dass nicht grundsätzlich alles in den privaten Lebensbereich fällt.
Sollte ein Schadensfall in eine andere Rechtsschutz-Sparte fallen, so ist die Deckung aus diesem Bereich nicht gegeben.
Beispiel: Kollision und Verletzung bei einem Skiunfall
Schadenersatz-Rechtsschutz im Berufsbereich
Wartezeit: Keine
Dieser Rechtsschutz umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte für Versicherungsfälle, die den beruflichen Lebensbereich betreffen.
Beispiel: Verletzung durch andere Arbeiter bei einer beruflichen Baustelle
Straf-Rechtsschutz im Privatbereich
Wartezeit: Keine
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung im Strafverfahren vor Gerichten für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich betreffen.
Bitte beachten Sie hier, dass nicht grundsätzlich alles in den privaten Lebensbereich fällt.
Sollte ein Schadensfall in eine andere Rechtsschutz-Sparte fallen, so ist die Deckung aus diesem Bereich nicht gegeben.
Beispiel: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eines Dritten durch das Verursachen eines Fahrradunfalles
Straf-Rechtsschutz im Berufsbereich
Wartezeit: Keine
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung im Strafverfahren vor Gerichten für Versicherungsfälle, die den beruflichen Lebensbereich betreffen.
Beispiel: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eines Dritten durch nicht eingehaltene Schutzvorschriften während der Arbeit
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Wartezeit: 3 Monate
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus sonstigen schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen und Werkverträge und über unbewegliche Sachen.
Beispiel: Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler nach einem Fahrradkauf
Beratungs-Rechtsschutz
Wartezeit: 3 Monate
Der Beratungsrechtsschutz umfasst die Beratung für Rechtsangelegenheiten die den privaten Lebensbereich betreffen.
Diese Beratung ist mündlich und kann nur in gewissen Zeitabschnitten in Anspruch genommen werden.
Dies ist die einzige Rechtsschutzsparte in der keine freie Anwaltswahl besteht.
Um eine aktuelle Anwaltsliste Ihres Rechtsschutzversicherers anzufordern, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Wartezeit: 3 Monate
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in sozialversicherungsrechtlichen Leistungssachen.
Beispiel: Zu Unrecht nicht anerkannter Arbeitsunfall eines Wegunfalles seitens der Sozialversicherung
Arbeitgerichts-Rechtsschutz
Wartezeit: 3 Monate
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Arbeitsgerichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Beispiel: Zu Unrecht ausgesprochene fristlose Entlassung seitens des Arbeitgebers
Erb- und Familien-Rechtsschutz
Wartezeit: 6, 9 oder 12 Monate (je nach Schadensfall)
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Erbrecht und aus Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen sowie aus Verträgen über den Todesfall. Weiters aus dem Eherecht, den Rechten zwischen Kindern und Eltern, dem Obsorgerecht eines anderen und dem Sachwalterrecht für behinderte Personen.
Beispiel: Besuchsrechte zwischen Eltern und Kindern
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Wartezeit: 3 Monate
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Gerichten aus Miet- und Pachtverträgen als Mieter bzw. Pächter, Verwaltungsverträgen oder dinglichen Rechten am versicherten Objekt.
Bei Mehrfamilienwohnanlagen besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten unter den Miteigentümern.
Beispiel: Zu Unrecht einbehaltene Kaution seitens des Vermieters nach Auszug
Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten
Wartezeit: 3 Monate
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Gerichten aus Mietverträgen als Vermieter.
Beispiel: Ein Mieter hinterlässt bei Auszug die Wohnung verwüstet, Kaution reicht nicht aus
