Pflegegeldversicherung

Pflegegeldversicherung

Die Pflegegeldversicherung ist streng genommen, eine Art der Krankenversicherung. Da es sich hier jedoch um ein relativ neues Produkt in der Versicherungslandschaft handelt, haben wir es bewusst separat aufgelistet.

Die Pflegegeldversicherung funktioniert eigentlich ganz einfach: Ein Pflegefall liegt dann vor, wenn der Staat Österreich ein Pflegegeld zuspricht und die Versicherungen erkennen dies dann ebenfalls als Pflegefall an. Die Versicherung ist bis zum 65. Lebensjahr abschließbar, die Leistungspflicht der Versicherung besteht so lange, wie die Pflegebedürftigkeit besteht.


Das staatliche Pflegegeld sieht 7 Stufen vor. Die Einstufung erfolgt nach den monatl. Pflegestunden und danach richtet sich auch das staatl. Pflegegeld.

PflegestufeMonatlich benötigte Pflege in StundenStaatliches Pflegegeld*
1Mehr als 65 Stunden192,00 €
2Mehr als 95 Stunden354,00 €
3Mehr als 120 Stunden551,60 €
4Mehr als 160 Stunden827,10 €
5mehr als 180 Stunden, wenn
– ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
1.123,50 €
6mehr als 180 Stunden, wenn
– zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder

– die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
1.568,90 €
7mehr als 180 Stunden, wenn
– keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder

– ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
2.061,80 €
*Stand Jänner 2024, Quelle: Sozialministerium

Je nach Wunsch kann nun das staatliche Pflegegeld mit einer privaten Versicherung um 25% bis zu 200% zusätzlich versichert werden. Es ist auch eine kostengünstige Versicherungslösung möglich, welche erst ab Pflegestufe 4 leistet.

Es gibt auch Anbieter, die nach ADL-Punkten vorgehen (activities of daily living = Aktivitäten des täglichen Lebens). Hier bekommt man die vereinbarten Leistungen dann ausbezahlt, wenn man bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr selbst erledigen kann, wie beispielsweise Körperpflege, Essen zubereiten, etc. In Endeffekt ist die staatliche Pflegestufeneinteilung auch darauf abgestimmt und nichts anderes, ob Privatversicherungen diese Einstufungen genauso objektiv vornehmen können wie gesetzliche Stellen, darf hinterfragt werden.

Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.