Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadenersatzansprüchen an den Versicherungskunden durch Dritte. Je nach Schadensfall trifft den Versicherungskunden die Haftung aus einem bestimmten Umstand.
Jede Haftpflichtversicherung deckt immer nur die Schadenersatzansprüche eines Dritten (des Gegners) ab und niemals den eigenen Schaden. Die Haftpflichtversicherung hat zwei Funktionen. Bei klarem Verschulden durch den Versicherungskunden wird sie die Schadenersatzansprüche des Gegners abfinden. Sollte jedoch die Versicherung der Meinung sein, dass den Versicherungskunden kein Verschulden am Vorfall trifft, so wird sie die Schadenersatzansprüche des Gegners ablehnen und ggf. Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten zur Verteidigung des Versicherungskunden übernehmen.
Umstände und deren zugehörige Art der Haftpflichtversicherung
Umstand | Art der Haftpflicht |
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Betrieb eines Kraftfahrzeuges | Kfz-Haftpflichtversicherung |
Privatperson | Privathaftpflichtversicherung |
Tierhaltung | Tierhaltungshaftpflichtversicherung |
Gewerbetätigkeit | Betriebshaftpflichtversicherung |
Landwirtschaft | Landwirtschaftliche Haftpflicht |
Besitz von Gebäuden oder Liegenschaften | Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung |
Betrieb eines Luftfahrzeuges | Luftfahrthaftpflichtversicherung |
Tätigkeit als Organ des Bundes oder Landes, oder Innehabung eines politischen Amtes | Amts- bzw. Organhaftpflicht |
Tätigkeit als Arzt | Ärztehaftpflicht |
Tätigkeit als Erzieher, Lehrer oder Aufsichtsperson | Pädagogen-Haftpflicht |