Haushaltsversicherung

Haushaltsversicherung

Die Haushaltversicherung bietet Schutz bei Schäden am privaten Inventar, hervorgerufen durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruch-Diebstahl. Weiters bezahlt diese Versicherung Bruchschäden an Verglasungen der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Inventars und kann durch die Quadratmeteranzahl der Wohnung grob abgeschätzt werden. Zum Inventar gehören alle Gegenstände, welche bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können, sowie Einbaumöbel.


Die Haushaltversicherung wird in den Sachbereich und den Haftpflichtbereich unterteilt. Hier ist auch darauf hinzuweisen, dass die Mitversicherung von Familienangehörigen je nach Bereich unterschiedlich ist. Während im Sachbereich der Versicherungsschutz für alle, im gemeinsamen Haushalt lebenden Verwandten gilt, haben in der Privathaftpflicht nur der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder Versicherungsschutz (wobei alle Personen den Hauptwohnsitz an derselben Adresse haben müssen). Volljährige Kinder mit bzw. ohne Einkommen können unter Umständen auf Wunsch mitversichert werden, sind aber in der Regel in einer „Grunddeckung“ nicht mehr enthalten. Die Möglichkeiten und Kosten der Mitversicherung volljähriger Kindern hängt vom jeweiligen Produkt und Anbieter ab.

Sollten Sie mehr Informationen darüber wünschen, so verweisen wir auf das Produkt Haftpflichtversicherung.