Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Berufs- oder Freizeitunfalles. Die Versicherungsleistungen und Versicherungssummen können vom Versicherungskunden frei gewählt werden. Die Kosten für die behindertengerechte Wohnraumausstattung liegen oft in fast unbeschreiblicher Höhe und können beispielsweise durch diese Versicherung abgedeckt werden.

Sehr wichtig ist hier die Definition des „Unfalles“ nach den Versicherungsbedingungen, welche meist wie folgt lautet:

Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf den Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht. unterschieden.


Beinhaltet folgende Leistungen:

Dauernde Invalidität

Bei Leistungen aus dem Bereich der dauernden Invalidität erhält man jenen Prozentsatz der Versicherungssumme, zu welchem man dauernd in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist.
Somit bekommt man beispielsweise für 20% Invalidität auch 20% der Versicherungssumme ausbezahlt.
Je nach Unternehmen und Tarif werden bis zu einem bestimmten Invaliditätsgrad noch keine Leistung ausbezahlt oder die prozentuelle Leistung erhöht.
Der Invaliditätsgrad ist pro Körperteil in der sogenannten Gliedertaxe festgelegt.

Todesfall

Diese Versicherungssumme wird oft in einen Vertrag eingeschlossen, da die Prämie nicht hoch ist.
Sie wird primär dazu verwendet, um den Hinterblieben die Begräbniskosten zu ersparen.

Unfallkosten

Unter die Unfallkosten fallen die Heil-, Berge- und Rückholkosten.
Heilkosten sind Kosten, die zur Behebung von Unfallfolgen aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren. Hierzu zählen beispielsweise auch die Anschaffung künstlicher Gliedmaße, Zahnersatz, Honorarnoten eines Wahlarztes oder Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen.

Unfallrente

Die Unfallrente wird lebenslang monatlich ab einem dauernden Invaliditätsgrad von zumeist 50% ersetzt und unabhängig der Leistung aus der Invaliditätssumme erbracht.

Taggeld

Sollte eine Karenzfrist vereinbart sein, so wird das Taggeld erst nach Ablauf der Karenzfrist für die darauffolgenden Tage des Krankenstandes erbracht.

Spitalgeld

Der Versicherte erhält pro Tag Krankenhausaufenthalt die vereinbarte Versicherungssumme.
Sollte eine Karenzfrist vereinbart sein, so wird das Spitalgeld erst nach Ablauf der Karenzfrist für die darauffolgenden Tage erbracht.

Bergungskosten

Hierunter fallen Kosten für die Bergung einer versicherten Person, die einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist.

Kosmetische Operationen

Wird bei einem Unfall die Körperoberfläche des Versicherten derart verformt, dass das Erscheinungsbild dauernd beeinträchtigt ist, so übernimmt der Versicherer die mit der Operation in direktem Zusammenhang stehenden Kosten.

Nottransport aus dem Ausland

Dies sind unfallbedingte Kosten des ärztlich empfohlenen Verletztentransportes vom Krankenhaus im Ausland zu einem, dem Wohnort am nächsten liegenden Krankenhaus mittels eines geeigneten Transportmittels.