Kraftfahrzeug

Kraftfahrzeug

Bei der Kfz-Versicherung gibt es 4 verschiedene Sparten, welche je nach Interesse des Versicherungskunden gewählt werden können. Verpflichtend dabei ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne diese erhält man kein amtliches Kennzeichen.


Motorbezogene Versicherungssteuer

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die motorbezogene Versicherungssteuer eingehoben. Diese hat überhaupt nichts mit der Versicherung oder dem Versicherungsunternehmen zu tun und wird auf direktem Wege an das Finanzamt weitergeleitet. Die Motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich bei PKW’s nach der Leistung und bei Krafträdern nach dem Hubraum. Weiters entscheidet auch das Erstzulassungsdatum sowie der CO2-Ausstoß.

Menschen mit Beeinträchtigungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.


Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter verpflichtend und dient zum einen dem Unfallverursacher vor ungeahnten und unschätzbaren Schadenersatzverpflichtungen sowie dem Unfallopfer vor zu geringer Kapitalkraft des Verursachers. Die Haftpflichtversicherung deckt immer nur den Schaden des sogenannten „Geschädigten Dritten“, niemals den eigenen Schaden.
Wie jede Haftpflichtversicherung kann die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schadenfall durch 2 mögliche Varianten erledigen.
Bei klarem Verschulden durch den Verursacher wird sie die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers abfinden. Sollte jedoch die Versicherung der Meinung sein, dass den Versicherungskunden kein Verschulden am Unfall trifft, so wird sie die Schadenersatzansprüche des Unfallgegners ablehnen und ggf. Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten zur Verteidigung des Versicherungskunden übernehmen.


Kfz-Kaskoversicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, wobei die Deckungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen teilweise voneinander abweichen. Zu unterscheiden ist hier die Vollkasko und die Teilkaskoversicherung. Grundsätzlich und grob gegliedert kann man sagen, dass bei der Teilkaskoversicherung Schäden hervorgerufen durch Naturgewalten und Diebstahl versichert sind. Der große Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko ist, dass die Vollkaskoversicherung auch selbst verschuldete Unfälle bezahlt. Grundsätzlich ist für einen Neuwagen der Abschluss einer Kaskoversicherung empfehlenswert.


Kfz-Insassenunfallversicherung

Bei der Kfz-Insassenunfallversicherung kann man sich selbst und die mitfahrenden Personen vor den wirtschaftlichen Folgen eines Personenschadens schützen. Zur Auswahl stehen verschiedene Versicherungssummen für:

  • Bleibende Invalidiät
  • Todesfall
  • Heilkosten
  • Taggeld

Sollten Sie mehr Informationen darüber wünschen, so verweisen wir auf das Produkt Unfallversicherung.


Kfz-Rechtsschutzversicherung

Die Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Einforderung des eigenen Schadens bei Verschulden des Unfallgegners oder wenn das Verschulden fraglich ist. Die Kosten beinhalten die Vertretung vor Gericht durch einen Rechtsanwalt, die Gerichtskosten, sowie Sachverständigen-Gutachten. Es muss jedoch eine Aussicht auf Erfolg gegeben sein. Bei den heutigen Rechtsschutzversicherungen ist meistens schon eine erweiterte Deckung, wie beispielsweise der Lenker-Rechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz, Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz, etc. gegeben. Sollten Sie mehr Informationen darüber wünschen, so verweisen wir auf das Produkt Rechtsschutzversicherung.


Kfz-Leasing

Sie planen ein neues Auto anzuschaffen und wollen dabei nicht ihre Ansparungen verwenden? Dann gewinnt neben der üblichen Kreditfinanzierung die Leasingfinanzierung immer mehr an Bedeutung und ist die schnellste und bequemste Weg zu Ihrem Wunschauto. Ihre Liquidität bleibt erhalten.

Dabei kann diese Form der Finanzierung flexibel auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Wir helfen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Variante der Leasingfinanzierung zur finden.