Nachhaltiges Finanzwesen
Nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable Finance)
Information gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (im folgenden Offenlegungs-VO) mit Gültigkeit seit 10. März 2021 von Walser & Partner Versicherungsmakler GmbH.
Einleitung
Die Offenlegungs-VO hat das Ziel, ESG-Faktoren verstärkt in der Anlage- und Beratungstätigkeit einzubeziehen. Sustainable Finance bedeutet die Berücksichtigung von Umwelt- (Environment), sozialen (Social) und Unternehmensführungsaspekten (Governance) bei Investitionsentscheidungen, um längerfristiges und vor allem nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Durch harmonisierte Vorgaben soll für Endanleger mehr Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen geschaffen und vermehrt Investitionen in nachhaltige Ziele erreicht werden.
Betroffene Produkte
In der Offenlegungs-VO werden IBIP bzw. Versicherungsanlageprodukte als ein Versicherungsprodukt im Sinne der PRIIP-VO definiert. Darunter fallen vor allem klassische kapitalanlagenorientierte, fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen.
Nachhaltigkeitsrisiko
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken werden auch als ESG-Risiken bzw. – Faktoren bezeichnet. Nachhaltigkeitsrisiken sind in:
- Physische Risiken sind z.B. Klimarisiken wie Extremwettereignisse wie Überschwemmungen, Dürre etc.
- Transitionsrisiken sind Risiken, die durch eine Umstellung entstehen können, z.B. neue politische, rechtliche und technische Entwicklungen oder Änderungen im Konsumverhalten der Kunden wie CO2-Steuern, Umweltabgaben, Trends zu „Bio-Produkten“ usw.
- Reputationsrisiken entstehen z.B., wenn ein Unternehmen in negative imageschädigende Schlagzeilen gerät und in der Folge von den Kunden boykottiert wird.
zu unterteilen.
Nachhaltigkeitsfaktoren
Darunter werden Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden. Dazu zählen:
- Umweltbelange: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, der Schutz der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme, nachhaltige Landnutzung u.v.m.;
- Sozial/Arbeitnehmerbelange: Keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung, angemessene Entlohnung, rechtzeitige Bezahlung von Subunternehmern, Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes und des Gesundheitsschutzes u.v.m.: Keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung, angemessene Entlohnung, Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes und des Gesundheitsschutzes, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, rechtzeitige Bezahlung von Subunternehmern, ausreichende Produktsicherheit einschließlich Gesundheitsschutz u.v.m.;
- Gute Unternehmensführung/Governance: Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Nachhaltigkeitsmanagement, Offenlegung von Informationen, ausreichender Datenschutz, Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten u.v.m. Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand, Offenlegung von Informationen, ausreichender Datenschutz, Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten u.v.m.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren
Wir bemühen uns stets, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Beratung einzubeziehen. Insbesondere im Rahmen unseres Wunsch- und Bedürfnistest versuchen wir bestmöglich auf Nachhaltigkeitsfaktoren hinzuweisen. Beispielhaft beachten wir auch Anregungen des Berichts „Der europäische Grüne Deal“ der Europäischen Kommission, das Pariser Übereinkommen, die Empfehlungen der Brunlandt-Kommission etc.
Auswirkungen auf unsere Vergütungspolitik
Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wir versuchen dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns das möglich ist.
Fassung: März 2022