Erhöhung der Motorsteuer ab 01.03.2014

Der Gesetzgeber benötigt aufgrund des anhaltenden Budgetdefizits und der hohen Staatsverschuldung natürlich höhere Einnahmen und wie könnte man diese einfacher lukrieren, als durch höhere Steuern?

Das dachten sich vermutlich auch die Mitglieder des Nationalrats, als man Ende Februar die Erhöhung der Motorbezogenen Versicherungssteuer beschloss.

Anbei finden Sie die neuen Listen mit den ab sofort höheren Steuern, welche für alle Fahrzeuge gelten, also auch für solche, welche bereits vor dem 01.03.2014 angemeldet waren. Die undankbare Aufgabe, diese Steuern einzuheben, trifft weiterhin die Kfz-Haftpflichtversicherer, welche die Steuern als „Durchlaufposten“ an die Finanzämter weiterbezahlen müssen. Dass die NOVA (Normverbrauchsabgabe) für Neu- und Importfahrzeuge ebenfalls deutlich erhöht wurde, sei hier nur am Rande erwähnt.