Änderungen ab 01.04.2025 zur motorbezogenen Versicherungssteuer

Ab dem 1. April 2025 kommt es zu wesentlichen Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) in Österreich, insbesondere für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride:

Elektrofahrzeuge

Die bisherige Steuerbefreiung für E-Autos fällt weg. Künftig wird die Steuer für Elektrofahrzeuge anhand zweier Faktoren berechnet:

  • Nenndauerleistung des Elektromotors (über 45 kW)
  • Eigengewicht des Fahrzeugs (über 900 kg)

Von beiden Werten wird jeweils ein Freibetrag abgezogen, und nur der darüberliegende Anteil wird besteuert. Die jährliche Steuer wird für die meisten E-Autos unter 500 Euro liegen, kann bei größeren oder leistungsstärkeren Modellen aber deutlich höher ausfallen.

Plug-in-Hybridfahrzeuge

Für Plug-in-Hybride mit Erstzulassung ab 1. Oktober 2020 wird der bisherige CO₂-Abzugsbetrag gekürzt. Dadurch steigt auch für diese Fahrzeuge die motorbezogene Versicherungssteuer. Grundlage bleibt die Leistung des Verbrennungsmotors und die kombinierten CO₂-Emissionen.

Elektromotorräder

Auch für elektrisch betriebene Motorräder wird ab April 2025 eine Steuer fällig. Besteuert wird hier ausschließlich die Nenndauerleistung des Motors. Kleinere E-Mopeds mit weniger als 4 kW bleiben weiterhin steuerfrei.

Die Änderungen gelten für bestehende und neue Fahrzeuge, wurden im Rahmen des Budgetpakets 2025 beschlossen und sollen eine gerechtere Besteuerung unterschiedlicher Antriebsarten schaffen.

Wer ein Elektrofahrzeug besitzt oder plant, eines zu kaufen, sollte künftig auch die Steuerbelastung mit einkalkulieren.

Ein zur Berechnung der Kfz-Steuer folgt in kürze.