Haftung bei Schwarzarbeit

In Österreich kommt es immer wieder vor, dass Aufträge ohne Rechnung vergeben und ausgeführt werden. Das passiert besonders oft im Baubereich, aber auch bei anderen Dienstleistungen.

Viele wissen jedoch nicht, dass die Haftung des Verursachers auch ohne Rechnung gilt. Der Gesetzgeber macht bei Schadenersatzansprüchen keinen Unterschied, ob die Arbeiten offiziell oder inoffiziell durchgeführt wurden.

Ein einfaches Beispiel: Ein Hausbesitzer lässt die Installationsarbeiten in seinem neuen Haus ohne Rechnung von einem Installateur erledigen, der eigentlich in einer Firma angestellt ist.

Das Material wird offiziell über die Firma gekauft und bezahlt. Kurz nach dem Einzug gibt es einen großen Wasserschaden. Die Ursache wird schnell gefunden: Der Installateur hat einen Fehler gemacht, Materialfehler werden ausgeschlossen.

Die Versicherung zahlt den Schaden von 12.000 Euro, will aber vom Hausbesitzer wissen, wer die Arbeiten gemacht hat, um das Geld zurückzufordern. Der Hausbesitzer gibt die Information weiter, und die Versicherung verlangt das Geld vom Installateur zurück.

Da dieser die Arbeiten privat und nicht im Rahmen seiner Anstellung gemacht hat, muss er mit seinem Privatvermögen haften. Er hat keine Betriebshaftpflichtversicherung, weil er keinen Gewerbeschein hat, und seine Privathaftpflichtversicherung deckt berufliche Tätigkeiten nicht ab.

Der Fall landet vor Gericht, und der Richter verurteilt den Installateur zu vollem Schadenersatz. Außerdem wird ein Finanzstrafverfahren eröffnet, was auch für den Hausbesitzer negative Folgen hat.