Katastrophenfonds des Landes Vorarlberg

Angesichts der jüngsten Unwetterereignisse in Ostösterreich haben wir uns intensiv mit den Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds des Landes Vorarlberg auseinandergesetzt und möchten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen geben.

Zunächst ist zu betonen, dass es sich bei Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds um freiwillige Leistungen des Landes handelt. Im Gegensatz zu privaten Versicherungen besteht kein rechtlicher Anspruch darauf.

Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, ist unsicher und hängt vom Einzelfall sowie der finanziellen Belastung durch die Anzahl der Betroffenen ab.

Die Grundlage bildet das Bundeskatastrophenfondsgesetz, die Abwicklung erfolgt jedoch über das Land und zunächst über die Gemeinden, bei denen das Unterstützungsansuchen eingereicht werden muss. Hier gilt eine Frist von 6 Monaten ab Schadenseintritt, die unbedingt einzuhalten ist!

Ein wesentlicher Unterschied ist auch, dass im Gegensatz zu Privatversicherungen nicht die Höhe des eingetretenen Schadens die Basis für die Ermittlung der Entschädigungsleistung darstellt, sondern die Höhe der Schadensbehebung.

Das mag für viele auf den ersten Blick nur eine andere Begrifflichkeit darstellen, in Wirklichkeit ist das jedoch ein enormer Unterschied in der Leistung!

Dies bedeutet, dass eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung erforderlich ist und entsprechende Rechnungen vorgelegt werden müssen. Die Entschädigung erfolgt somit immer im Nachhinein. Die Betroffenen müssten somit in Vorleistung treten, was für viele wohl ein Problem der Finanzierbarkeit darstellen wird.

Inwieweit das bei größeren Katastrophen dann wirklich so gehandhabt wird und dann nicht auch Vorabzahlungen getätigt werden, bleibt abzuwarten und hängt dann von den dann verantwortlichen Entscheidungsträgern ab.

Ein Rechtsanspruch auf Vorabzahlungen besteht – im Gegensatz zu privaten Versicherungen – nicht. Ebenso gibt es keine Zahlungen, wenn der Schaden nicht behoben oder das beschädigte Objekt nicht wiederbeschafft wird.

Die Entschädigungsprozentsätze variieren je nach Art des Schadens erheblich: Für Gebäudeschäden beträgt der Satz derzeit 50 %, für Schäden an Grundstücken 65 %, und für Schäden an Infrastruktur wie Straßen, Wasserversorgung oder Leitungsnetzen 70 %.

Fairerweise ist zu erwähnen, dass die Entschädigungssätze in Vorarlberg zu den höchsten in ganz Österreich gehören. Die Höhe der Entschädigung hängt zudem vom Einkommen des Antragstellers ab, und es sind auch Selbstbehalte vorgesehen.

Für versicherbare Schäden wird bis zu einer Schadensumme von EUR 7.200,00 grundsätzlich keine Entschädigung gewährt. Für nicht versicherbare Schäden wird bereits aber einer Schadensumme von EUR 1.000,00 eine Beihilfe gewährt.

Bestimmte Schäden sind grundsätzlich von Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds ausgeschlossen, wie zum Beispiel an Luxusgütern. Auch Schäden an Nebenwohnsitzen, Ferienhäusern oder Ferienwohnungen von Privatpersonen werden nicht entschädigt, sondern nur solche am Hauptwohnsitz.

Weitere Details befinden sich auf der Homepage des Landes Vorarlberg unter https://vorarlberg.at/-/elementarschaden

Hier kommen Sie zur Richtlinie für Elementarschäden des Landes Vorarlberg.

Hier finden Sie das Ansuchen für Entschädigungen aus dem Katastrophenfondsgesetz.