Achtung bei Wintersport in Italien

Das Jahr 2022 bringt neben den sich ständig ändernden Corona-Einreisebestimmungen auch neue Regeln für Wintersportler in Italien mit sich.

Zum einen ist da die Ausweitung der Helmpflicht auf Minderjährige, bisher galt das nur für Kinder bis 14 Jahre. Nun gilt diese bis 18 Jahre und zu beachten ist dabei auch, dass der Helm eine CE-Zertifizierung hat.

Weiters gibt es hohe Strafen für alkoholisierte Wintersportler. Ab einer Alkoholisierung von mehr als 0,5 Promille werden Strafen bis 1.000,00 ausgestellt und ab 0,8 Promille handelt es sich um ein schwere Straftat, die noch empfindlicher abgestraft wird.

Gänzlich neu ist ebenfalls, dass bei Kauf des Skipasses eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss.

Es empfiehlt sich daher, eine entsprechende Polizzenkopie mitzuführen, wenn man nicht vor Ort zusätzliche Kosten für einen Kurz-Versicherungsschutz auf sich nehmen möchte, welche die Skigebiete natürlich anbieten.

Wie hoch diese zusätzlichen Kosten hierfür sind und ob die italienischen Skigebiete eine österreichische Polizzenkopie als Nachweis akzeptieren, hängt vom jeweiligen Skigebiet ab.

Die Höhe der Mindestversicherungssumme konnte ebenfalls noch nicht recherchiert werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die österreichischen Produkte hierfür ausreichend sind und der private Wintersport ist in jeder herkömmlichen Privathaftpflicht enthalten.

Wer den Wintersport beruflich ausübt (Skilehrer, Skiführer, etc.) benötigt hierfür natürlich eine betriebliche Haftpflichtversicherung.