Der Großteil der Österreicher fährt mit dem Auto in Urlaub. Dies auch deshalb, da die beliebten Urlaubsdestinationen der Österreicher – nämlich Italien und Kroatien – auch bequem mit dem Auto zu erreichen sind.
Dummerweise kann es auch passieren, dass man hier in einen Unfall verwickelt wird und da hat sich bisher die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen meist als Ding der Unmöglichkeit herausgestellt – erst recht ohne Rechtsschutzversicherung – zumal diese Forderungen auch nur am Gerichtsstand (Unfallort) gestellt werden konnten. Die Fremdsprache und zudem auch die schier endlosen Bearbeitungszeiten vor allem in den Südländern, waren weitere Faktoren, weshalb viele Unfallgeschädigte auf die Durchsetzung ihrer Forderungen verzichteten und den fremdverschuldeten Schaden aus eigener Tasche bezahlten.
Nun hat der Europäische Gerichtshof jedoch entschieden, dass ab sofort auch bei Unfallschäden im Ausland, vor heimischen Gerichten Klage eingereicht werden kann. Aus Erfahrung können wir auch sagen, dass viele ausländische Versicherungsgesellschaften darauf spekuliert haben, dass man sowieso keine Klage im Ausland einreicht und deshalb die Zahlung verweigerten, obwohl die Sachlage eigentlich klar war. Wichtig ist jedoch trotzdem, bei komplizierteren Sachverhalten einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen bzw. diesen mit der Durchsetzung der Forderungen zu beauftragen.
Denn auch wenn die Klage in Österreich eingebracht werden kann, gilt trotzdem das Recht des Landes, in welchem der Unfall passiert ist. Hierfür ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, welche die Kosten für Rechtsanwalt, Gerichte, Sachverständige, etc. übernimmt. Anzumerken ist auch, dass vor allem in skandinavischen Ländern die Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit anders geregelt ist, als beispielsweise in Österreich. Dort muss nämlich jeder seinen Anwalt selbst bezahlen, egal wer schlussendlich vor Gericht gewinnt oder verliert. Wichtig ist auch nach-wie-vor das Mitführen der Grünen Versicherungskarte, vor allem in Südeuropa.