Kasko ist nicht gleich Kasko

Fast alle Autohäuser bieten Kfz-Versicherungen an und locken mit vermeintlich günstigen Angeboten. Aber mal ehrlich: Würden Sie sich auch vom Goldschmied die Plombe machen lassen und nicht vom Zahnarzt?

Wohl eher nicht und somit ist auch vom Abschluss von Kfz-Versicherungen bei Autohäusern dringend abzuraten. Ein Autoverkäufer soll Autos verkaufen, damit kennt er sich auch, aber er wird wohl nie eine Fortbildung zu Versicherungsrecht oder Schadenersatzrecht besucht haben, welche für Kfz-Versicherungen von enormer Wichtigkeit sein können.

Bei einem Fall aus der Praxis hat der Kunde eine Kfz-Versicherung über das Autohaus abgeschlossen, was er inzwischen stark bereut. Beim entstandenen Kaskoschaden zerstörte eine Dachlawine Windschutzscheibe und die Heckklappe seines Neuwagens. Der Autokäufer war überzeugt davon, dass die Kasko-Versicherung den Schaden bezahlen würde – dem war jedoch nicht so.

Als der Schaden, der sich am Wochenende ereignet hatte, zu Wochenbeginn gemeldet wurde, wurde dem Kunden von der Werkstatt mitgeteilt, dass er den Schaden sofort bei der Polizei melden hätte sollen. Ihm wurde auch erklärt, dass die Versicherung die Deckung ablehnt, weil diese Meldung verabsäumt wurde. Und die Deckungsablehnung der Versicherung war leider korrekt. In der kleingedruckten Bedingungen der „Werkstätten-Versicherung” stand, dass er Schäden durch Dachlawinen unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen muss.

Dass bei Vandalismus, Diebstahl, Parkschaden, Brand und Tierschäden eine polizeiliche Meldepflicht besteht, ist bei allen Versicherungsgesellschaften gleich und nachvollziehbar. Dass das in diesem Fall aber auch bei Dachlawinen und Eisgebilden notwendig ist, ist sehr ungewöhnlich. Dieser Fall zeigt, dass auch bei einer Kaskoversicherung eine professionelle Beratung notwendig ist.

Man sollte also auch solche Verträge nicht bei einem Autohaus abschließen, sondern immer bei einem professionellen Versicherungsmakler!