Kaskoversicherung lehnt Zahlung ab

Was die Konsequenzen unrichtiger Angaben bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls sind, musste in den letzten Tagen ein Kläger (kein Kunde unseres Büros) am Landesgericht Feldkirch erfahren.

Ihm wurde sein VW Touareg gestohlen, für den auch eine Kaskoversicherung bestand, somit begehrte er zurecht Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Er machte dabei jedoch einen schwerwiegenden Fehler, denn er verschwieg Mängel am Fahrzeug, welchen den Zeitwert und somit auch die Schadenzahlung durch die Versicherung gemindert hätten.

Die Versicherung lehnte somit die Zahlung ab, worauf der Kunde klagte – es kam zum Rechtsstreit vor Gericht. Dabei stellte sich heraus, dass der Kunde gegen den Fahrzeughändler, bei welchem er das Auto gekauft hatte, zuvor schon rechtlich vorgegangen ist, da er schwere Mängel am Fahrzeug behauptete. Der Kunde wollte gegenüber dem Händler sogar eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs durchsetzen.

Dieses Verfahren gegen den Händler war zwar zwischenzeitlich ruhend gestellt, jedoch kann von einem schaden- und mangelfreien Fahrzeug keine Rede sein. Da schon bewusst getätigte, kleinste Unrichtigkeiten bei der Abwicklung von Schadenfällen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, ist die Versicherungsgesellschaft in diesem Fall leistungsfrei.

Ein weiteres Beispiel hierfür wäre auch, wenn der Kilometerstand bei einem Fahrzeugdiebstahl zu niedrig angegeben wird. Denn auch dieser bestimmt den Zeitwert und lässt sich ganz einfach aufgrund des letzten Vorführberichts von der Versicherung kontrollieren. Unrichtige Angaben lohnen sich somit nicht, man setzt dadurch den kompletten Versicherungsschutz auf’s Spiel!