Krankengeld für Selbständige

Ab Herbst 2012 gibt es nun auch das Krankengeld für Selbständige als Leistung der Sozialversicherung, ausbezahlt wird es durch die AUVA.

Somit wurde seitens der Sozialversicherungsträger eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt und sorgt für zumindest teilweise Gleichberechtigung zwischen Selbständigen und Unselbständigen. Wichtig ist, dass dieser Versicherungsschutz nur für Selbständige gilt, die weniger als 25 Beschäftigte haben.

Die Leistung ist mit derzeit 26,97 Euro pro Tag ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit beschränkt, die Forderung nach einer schrittweisen Erhöhung der Wirtschaftskammer liegt aber schon am Tisch. Natürlich ersetzt diese soziale Absicherung auf keinen Fall eine private Betriebsunterbruchsversicherung, bei welcher die Leistungen, Wartefrist und Höhe der Zahlungen frei gewählt werden können.