Motorsportausschluss in der Unfallversicherung

Vielfach unterliegen Motorsportler dem Irrglauben, dass deren Unfallversicherung nur dann leistungsfrei ist, wenn Sie an einem Rennen teilnehmen.

Das ist ein absoluter Irrtum, der Motorsportausschluß ist nämlich viel weitumfassender, das wurde auch mittlerweile vom OGH entschieden. Oftmals enthalten diverse Unfallversicherungsbedingungen noch den Zusatz, dass es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommen muss.

Mit Urteil vom 2.9.2015, 7 Ob 132/15k entschied der OGH einen Fall, in welchem die Ausschlußklausel wie folgt lautete: „Ausgeschlossen sind Unfälle die bei Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten, Fahren auf Rennstrecken und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten entstehen …“

Der Unfall ereignete sich am Slovakia-Ring, auf dem der Kläger ohne Fremdeinwirkung mit seinem Motorrad zu Sturz gekommen ist. Es handelte sich nicht um ein Rennen, es gab auch keine Zeitmessung und beim Motorrad handelte es sich um ein zum Verkehr zugelassenes Motorrad mit Kennzeichen. Neben dem Kläger waren noch 20 andere Fahrer unterwegs, es gab keine Zweikämpfe, die Höchstgeschwindigkeiten liegen bei bis zu 220 km/h.

Aufgrund des Unfalles verletzte sich der Pilot an der Wirbelsäule und am rechten Arm, die Unfallversicherung lehnte die Deckung ab. Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass es sich nicht um einen motorsportlichen Wettbewerb mit Wettkampf- bzw. Trainingscharakter handelte, sondern diese Veranstaltungen werden oft als „Freies Fahren am Ring“ bezeichnet.

Der OGH sah die Sache wie folgt: Die Wortfolge „(auch Wertungsfahrten, Fahren auf Rennstrecken und Rallyes)“ stellt eine Ergänzung zu dem vor der Klammer befindlichen Ausdruck “motorsportliche Wettbewerbe“ dar. Somit gilt der Ausschluss „Fahren auf Rennstrecken“ auch für Fahrten ohne Wettbewerbscharakter. Wären damit lediglich Fahrten bei Wettbewerben oder Rennen gemeint, würde es sich bei der genannten Wortfolge um einen überflüssigen Einschub handeln.

Der Sinn und Zweck des Ausschlusses von Fahrten auf Rennstrecken besteht darin, dass das Unfallrisiko dort um ein Vielfaches höher ist und der Versicherer dieses eben nicht tragen möchte. Bei jeglicher motorsportlichen Aktivität ist daher dringend der Abschluss einer Motorsportunfallversicherung zu empfehlen. Viele Krankenversicherungen mit Ausschnittsdeckung (z.B. Sonderklasse nach Unfall) haben übrigens ähnliche Ausschlussklausel.