Bekanntlich muss seit dem 01.10.2017 die Adresse in Zulassungen von Privatfahrzeugen nicht mehr geändert werden, wenn der Wohnsitzbezirk derselbe bleibt. Wir haben dazu bereits berichtet.
Hier gab es eine entsprechende Gesetzesänderung, vermutlich um einerseits der Bevölkerung einen Behördengang zu ersparen und andererseits die Behörden zu entlasten, zumal die Behörden ohnehin Zugriff auf das zentrale Melderegister (ZMR) haben.
Das ist grundsätzlich lobenswert, gäbe es nicht einen „Pferdefuß“ bei der ganzen Geschichte, der vermutlich vielen nicht bekannt sein dürfte.
Denn nach wie vor, werden Anonymverfügungen an die Zulassungsadresse und nicht an die Meldeadresse versandt, ohne diese vorher abzugleichen.
Somit kann die Anonymverfügung an die alte Adresse nicht zugstellt werden und es wird stattdessen ein Strafmandat ausgestellt, diesmal natürlich an die korrekte Adresse, da beim Strafmandat vorher eine ZMR-Abfrage durchgeführt wird.
Der große Unterschied sind neben der personellen Erfassung auch die Kosten, diese können sich bei einem Strafmandat schnell einmal auf die dreifache Höhe belaufen. Da es auf eine Anonymverfügung keinen Rechtsanspruch gibt, hat das Strafmandat Gültigkeit.
Natürlich kann man dieses in der Sache selbst beeinspruchen. Man kann aber keine Ausstellung einer günstigeren Anonymverfügung verlangen! Dass eine nicht erfolgreiche Beeinspruchung mit 10% der Strafhöhe als Bearbeitungsgebühr zusätzlich noch verrechnet wird, sei der Vollständigkeit halber ebenfalls noch erwähnt.
Es ist also jeder Zulassungsbesitzer gut beraten, eine Änderung der Zulassung durchzuführen, selbst wenn er bei Adresswechsel im selben Zulassungsbezirk nicht dazu verpflichtet wäre.
Unternehmer sind von dieser Regelung nicht betroffen, bei ihnen war die Adressänderung immer schon verpflichtend und daran hat sich auch nichts geändert.
Die Adressänderung der Zulassung selbst ist übrigens kostenlos, lediglich für die ZMR-Abfrage wird derzeit EUR 1,10 verrechnet. Hat sich jemand für eine Plastik-Zulassung im
Scheckkartenformat entschieden, fallen jedoch nochmals die zusätzlichen Kosten dafür an.