Schäden unter Verwandten

Bei Schadenfällen unter Verwandten gilt es genau zu prüfen, um welche Art der Haftpflichtversicherung es sich handelt, denn hier bestehen große Unterschiede.

Während beispielsweise in der Kfz-Haftpflicht nur die Sachschäden des Zulassungsbesitzers und die Schäden des unfallverursachenden Lenkers ausgeschlossen sind, sind es in der erweiterten Privathaftpflicht alle Schäden von im selben Haushalt lebenden Verwandten und beispielsweise bei der Tierhaltungshaftpflicht alle Schäden von Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie sowie Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern.

Hat beispielsweise ein Familienmitglied im Auftrag eines anderen Familienmitglieds diesem eine Gefälligkeitshandlung erbracht, schaut es ebenfalls düster mit dem Versicherungsschutz aus. Beispielsweise wenn der Bruder beim Umzug hilft und den Fernseher der Schwester dabei fallen lässt. Die Verwendung von Kraftfahrzeugen ist in Österreich immer aus dem Deckungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man das Fahrzeug eines Verwandten beschädigt oder jenes eines Bekannten.

Wenn man das Fahrzeug verwendet (und dazu zählt auch schon das Beladen oder Mitfahren) sind Schäden an diesem Fahrzeug oder auch Schäden Dritter, welche mit dem Fahrzeug verursacht werden, ausgeschlossen. Ob Versicherungsschutz im jeweiligen Fall gegeben ist, kommt also immer auf die genaue Konstellation und die Stellung aller Beteiligten sowie deren Alter und Wohnort an.