Schlechterstellung beim Pflegegeld

Seit dem 01.01.2015 wurden die Bedingungen für die Pflegestufen 1 und 2 verschärft.

Bisher waren in Pflegestufe 1 (€ 154,20) jene Menschen eingestuft, die einen Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden im Monat benötigt haben – diese Schwelle wurde auf 65 Stunden angehoben. Die Einstufung in Pflegestufe 2 (€ 284,30) wurde bisher bei einem Betreuungsaufwand von 85 Stunden vorgenommen, hier erfolgte die Erhöhung auf 90 Stunden.

Dass der Gesetzgeber in Zeiten rigoroser Sparmaßnahmen die Höhe des Pflegegeldes nicht angehoben hat, dürft wohl nicht verwunderlich sein. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Sozialversicherung zu beantragen und gebührt ab dem nächstfolgenden Monatsersten, das gilt auch für Erhöhungs-Anträge. Das Pflegegeld wird auch nur dann zuerkannt, wenn der Betreuungsbedarf mindestens 6 Monate andauern wird.

Da das gesetzliche Pflegegeld bei weitem nicht die Kosten eines guten Pflegeheimes, geschweige denn die Kosten einer Hauspflege abdecken kann, empfehlen wir, mit einer privaten Versicherung zusätzlich vorzusorgen!

Das gesetzliche Pflegegeld in Vorarlberg ab dem 01.01.2015:

Stufe Imtl. € 154,20 bei mehr als 65 Stunden
Stufe IImtl. € 284,30 bei mehr als 90 Stunden
Stufe IIImtl. € 442,90 bei mehr als 120 Stunden, schwere Sehbehinderung,
oder RollstuhL
Stufe IVmtl. € 664,30 bei mehr als 160 Stunden, Blindheit, Rollstuhl
oder mit Inkontinenz
Stufe Vmtl. € 902,30 bei mehr als 180 Stunden, Dauerbereitschaft, oder
Taubblindheit, Rollstuhl mit Ausfall der Armfunktion, außergewöhnlicher Pflegeaufwand
Stufe VImtl. € 1.260,00 bei mehr als 180 Stunden, oder Tag und Nacht
Verfügbarkeit
Stufe VIImtl. € 1.655,80 bei mehr als 180 Stunden, keine zielgerichtete
Bewegungen aller Extremitäten
Das gesetzliche Pflegegeld