Der „normal denkende“ Bürger würde wohl nie auf die Idee kommen, sich selbst zu verletzten, um Ansprüche gegenüber einer Versicherung erheben zu können.
Der Fall vom März 2012, bei welchem sich ein Steirer das rechte Bein abhakte und im Kamin verbrannte, hat ein enormes Medienecho ausgelöst und dürfte uns allen noch in bester Erinnerung sein. Aber vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle bzw. Versicherungsbetrag gibt es wohl schon solange, wie es den Versicherungsgedanken gibt. Bezüglich einer Beinamputation gibt es jedoch auch einen ähnlichen Fall eines 24-jährigen Österreichers aus dem Jahre 1925, welcher zu einem der spektakulärsten Fälle der österreichischen Kriminalgeschichte wurde.
Der Erfinder Ing. Emil Marek aus Mödling meldete bei der Wiener Direktion der Anglo-Danubian-Lloyd einen Schadenfall, welcher seine – damals nicht sehr weit verbreitete – private Unfallversicherung betraf. Er habe sich bei einem Arbeitsunfall das rechte Bein abgehackt und beantragte die Auszahlung der Versicherungssumme von 400.000(!) Dollar. Ein Zufall, dass die Polizze glücklicherweise genau einen Tag vor dem Unfall in Kraft getreten war.
Die medizinische Untersuchung des Beinstumpfs ergab, dass das Bein durch vier(!) Axthiebe abgetrennt wurde. Scheinbar handelte es sich um eine Selbstverstümmelung Mareks unter Beihilfe seiner Ehefrau, was jedoch nie vollständig bewiesen werden konnte. Zwischen der Versicherungsgesellschaft und Marek wurde ein Vergleich in Höhe von 180.000 Dollar geschlossen. Emil Marek starb sieben Jahre nach der Amputation unter mysteriösen Umständen, seine einjährige Tochter verstarb ebenfalls nur kurz später.
Die Ehefrau Martha Marek gestand später, dass sie Mann und Kind getötet hat. Aber damit noch nicht genug, sie ermordete auch ihre Tante kurz nachdem diese ihr Testament zu Gunsten von Martha Marek geändert hatte. Als jedoch auch vom Geld aus dieser Erbschaft nichts mehr übrig war und sich Frau Marek scheinbar auch schon mit dem großzügigen Lebensstil angefreundet hatte, benötigte sie ein neues Oper. Gerade recht kam da eine Frau, welche eine neue Wohnung benötigte und als Mieterin von Marek eine „Idealbesetzung“ für den nächsten Mord darstellte. Marke verlangte als Vermieterin den Abschluss einer Lebensversicherung, bei welchem sie selbst als bezugsberechtigt eingetragen wurde.
Damit hatte auch diese Dame ihr Todesurteil unterschrieben, sie starb kurz später ebenfalls durch ein Giftattentat. Zum Verhängnis Mareks wurde der misstrauische Sohn dieser Dame, welcher eine Untersuchung anordnete und seinen Verdacht der Polizei meldete. Dabei kam man Martha Marek auf die Schliche und es konnte bewiesen werden, dass sie ihren Mann, ihre Tochter, ihre Tante und die Untermieterin mit Rattengift ermordet hatte. Sie wurde daraufhin wegen vierfachen Mordes zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Der Fall ist im Kriminalmuseum Wien ausführlich dokumentiert. Emil Marek, der zuerst Täter und nachher Opfer war, konnte sich somit nur kurze Zeit an seinem, unrechtmäßig erworbenen Vermögen freuen.