Probleme mit roten Kennzeichentafeln

Seit längerer Zeit gibt es ja die Möglichkeit, für einen Fahrradträger ein rotes Kennzeichen zu bestellen, damit man sich das „Ummontieren“ des normalen Kennzeichens auf den Fahrradträger ersparen kann.

Leider ist die Verwendung dieser roten Kennzeichen in einigen Nachbarländern nicht erlaubt. So akzeptieren beispielsweise Ungarn, Deutschland, Kroatien, Slowakei, Tschechien, Slowenien diese roten Kennzeichen nicht. In Italien und der Schweiz werden sie zwar akzeptiert, dort gibt es für überhängende Ladung (also der Fahrradträger) jedoch spezielle Vorschriften.

So muss in Italien beispielsweise eine 50×50 cm große Tafel mit reflektierenden, diagonalen weißen und roten Streifen angebracht sein und der Fahrradträger darf nicht länger als 3/10 der Wagenlänge betragen.

In der Schweiz darf das Länderkennzeichen nicht durch den Fahrradträger verdeckt werden, der Fahrradträger darf nicht mehr als 20 cm pro Seite hinausragen und nicht breiter als 2,00 m sein. Zudem müssen am Auto Rückspiegel angebracht werden, wenn der Fahrradträger die Sicht nach hinten beeinträchtigt.

Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir somit, sich vor Antritt der Reise bei den Autofahrerclubs über die Bestimmungen des jeweiligen Landes genau zu informieren. Abgesehen von den roten Kennzeichen gibt es noch viele andere Dinge, die zu berücksichtigen sind (Warnwesten, Vollmacht bei Verwendung eines fremden Fahrzeugs, etc.).