FMA senkt Rechnungszins ab 01.01.2015

Wie zu erwarten gewesen ist, hat die FMA den Höchstzinssatz in der Lebensversicherung von 1,75 auf 1,50 Prozentpunkte gesenkt.

Der sogenannte Rechnungszinssatz in der klassischen Lebensversicherung wird von den Versicherungsgesellschaften für die komplette Laufzeit garantiert. Dessen Höhe wird von der FMA jedoch limitiert, damit hier nicht die Gefahr besteht, dass Versicherungen ihre Leistungsverpflichtungen zum Laufzeitende nicht einhalten können.

Da der Kapitalmarkt sich die letzten Jahre in einem sehr schwierigen Umfeld befindet und es kaum mehr möglich ist, mit sicheren Veranlagungen vernünftige Renditen zu erzielen, sah die FMA genügend Gründe, um die Senkung neuerlich vorzunehmen – bestehende Versicherungsverträge bleiben natürlich davon unberührt. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Kapitalveranlagungen der Versicherungsgesellschaften auch in der Vergangenheit immer deutlich über dem von der FMA verordneten Höchstzins lagen.

Nicht unberücksichtigt sollte dabei jedoch bleiben, dass sich der garantierte Rechnungszins immer auf die Sparprämie bezieht, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Kosten, Risikoprämie, etc. Mit der Senkung auf 1,5% Rechnungszins wurde ein neuer Tiefstand erreicht, der Höchststand lag im Jahr 2000 bei 4,0%.