Achtung bei Schneedruckschäden

Wer bei großen Schneemengen am Dach nicht rechtzeitig dafür sorgt, dass ein Schaden vermieden wird, kann nicht auf Versicherungsleistung hoffen.

Dies ist im Großen und Ganzen die Aussage des Obersten Gerichtshofs im Zusammenhang mit einem Schadenfall, bei dem die Versicherung die Leistung verweigerte und der Versicherungsnehmer daraufhin erfolglos versuchte, die Schadenssumme beim Versicherer einzuklagen (7Ob33/09t).

Der Versicherungskunde war Inhaber einer Tennishalle, bei welcher es gleich drei Mal durch Schneedruck zu teuren Schadenfällen kam. Der erste Schadenfall wurde anstandslos von der Versicherung beglichen, jedoch stellte dort schon ein Sachverständiger fest, dass die Leimbinder zu gering dimensioniert waren und der Versicherungsnehmer diese durch neue, stärker dimensionierte ersetzen muss (Anmerkung: Hier hätte evt. der Statiker haftbar gemacht werden können). Eine generelle Sanierung des Daches erfolgte jedoch trotz Hinweis des Sachverständigen nicht, sondern es wurden (vermutlich aus Kostengründen) nur teilweise stärkere Elemente eingesetzt.

Als im darauffolgenden Winter das Dach abermals und sogar zwei Mal aufgrund von Schneedruck beschädigt wurde, lehnte die Versicherung die Deckung ab, da nach deren Ansicht „grobe Fahrlässigkeit“ des Versicherungsnehmers vorlag. Denn in den Sturmschadenbedingungen ist klar festgehalten, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die versicherten Sachen (bei Gebäuden vor allem das Dach) ordnungsgemäß in Stand zu halten. Diese Pflicht umfasst auch das Abschaufeln des Daches, sofern das zumutbar und durchführbar ist. Im vorliegenden Fall war es dem Versicherungsnehmer deutlich klar (vor allem durch den Schaden im Vorjahr), dass hier mit einem Schadeneintritt zu rechnen ist und er hat keine Maßnahmen getroffen, um diesen abzuwenden.

Generell kann gesagt werden, dass man sich grundsätzlich als Versicherungsnehmer immer so zu verhalten hat, als wenn man keine Versicherung hätte – also den Schaden so gering wie möglich hält. Vermutlich hätte dieser Kunde das Dach sehr wohl abgeschaufelt oder die Sanierung des Daches nach dem ersten Schadenfall entsprechend veranlasst, wenn er keine Versicherung gehabt hätte. Leider ist es in der Praxis oft so, dass sich Versicherungskunden genau deshalb sorglos verhalten, weil sie denken, dass die Versicherung ohnehin für jeden Schaden aufkommt. Wer jedoch so handelt und drohende Schadenfälle nicht zu vermeiden versucht, darf sich nicht wundern, wenn die Versicherung dann die Deckung ablehnt und nicht bezahlt.