Wer war bei einem Strafzetteln im Ausland nicht auch schon versucht, diesen im nächsten Müllkübel zu entsorgen mit der Aussicht darauf, dass diese Strafe in Österreich ohnehin nie exekutiert wird.
Innerhalb der EU ist es jedoch so, dass die meisten Länder ein gegenseitiges Abkommen zur Vollstreckung von Geldstrafen haben. Und bei den Ländern die noch kein Abkommen mit Österreich haben, werden die entsorgten Strafzettel spätestens bei der nächsten Reise in dieses Land zum Problem. Auch mit der Schweiz und Liechtenstein hat Österreich ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Das Abkommen gilt meist erst für Geldstrafen ab EUR 70.- mit Deutschland wurde schon die Untergrenze von EUR 25.- vereinbart.
Zudem sollten folgende Eigenheiten in bestimmten Ländern berücksichtigt werden: Frankreich: Navigationsgeräte mit Radarwarnsystemen sind verboten, bei Missachtung droht die Enteignung des Fahrzeuges. Belgien: Bei der Verwendung von Radarwarngeräten drohen hohe Geldstrafen und in Extremfällen sogar Haftstrafen bis 3 Monate. In vielen Ländern wie beispielsweise Tschechien wird die Überziehung des Vorführtermins nach §57a nicht toleriert und dann werden die Kennzeichen von der Polizei abgeschraubt. Eine Rückholung des Fahrzeuges nach Österreich ist dann nur noch mittels Abschleppwagen möglich.
Auch in der Schweiz drohen Beschlagnahmung des Fahrzeuges sowie Haftstrafen bei grober Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Zudem sollte auch immer die Promillegrenze im jeweiligen Land berücksichtigt werden. In Ungarn gilt die Null-Promillegrenze, welche im Übrigen grundsätzlich zu empfehlen ist.