Bei den Tarifverhandlungen über Ärzte-Honorare konnte im Herbst 2009 zwischen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) keine Einigung erzielt werden. Die Ärztekammer hat die aktuellen Verträge mit der SVA gekündigt, mit 1. Juni 2010 tritt deshalb ein so genannter vertragsloser Zustand ein.
Das bedeutet, dass SVA-Sachleistungsberechtigte nur noch gegen Honorar zum Arzt gehen können. Sie können danach zwar die bezahlte Rechnung bei der SVA einreichen, jedoch erhalten Sie maximal 80% des Tarifhonorars zurück. In der Praxis bestehen meist große Differenzen zwischen der einbezahlten Rechnung und der tatsächlichen Rückvergütung der SVA, da das Privathonorar des Arztes meist deutlich über dem Tarifsatz liegt. So kann es schon vorkommen, dass für ein Arzthonorar von beispielsweise EUR 100.- nur EUR 50.- von der Sozialversicherung vergütet werden, wenn für die Behandlung überhaupt eine Leistung vorgesehen ist. Denn gerade bei Zahnarztbesuchen ist das in vielen Fällen nicht so und dem Versicherten bleibt nichts anders über, als die Honorarnote selbst zu finanzieren.
Abhilfe hierfür schafft eine private Krankenversicherung. Anzuraten ist natürlich die Kombination mit einem stationären Tarif für das Spital (Sonderklasse). Wem das jedoch zu teuer ist, für den gibt es auch kostengünstigere Alternativen, nämlich rein ambulante Tarife für die Abdeckung von Sozialversicherungs-Selbsthalten. Zudem gibt es bei den Privatversicherungen keine Vertragsärzte, Sie können sich den behandelnden Arzt somit frei aussuchen.
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