Wegehalterhaftung bei Mountainbikestrecken

Der Frühling ist da und die Räder der Mountainbiker warten penibel geputzt und frisch serviciert auf den ersten Einsatz. Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Mountainbiker auf einem schlecht in Stand gehaltenen Weg zu Sturz kommt und sich verletzt?

In Österreich gibt es ca. 20.000 km gesicherte und gekennzeichnete Mountainbikewege, die Regeln dafür sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gerade in Vorarlberg gibt es noch kaum offizielle Mountainbikewege und somit wird hier oft quer Feld ein gefahren was eine gewisse Rechtsunsicherheit schon ahnen lässt.
Bei nicht gekennzeichneten Wegen hingegen, ist laut Forstgesetz das Radfahren nur mit der Zustimmung des jeweiligen Grundstückbesitzers erlaubt. Dies können Bund, Land, Gemeinde oder auch Privatleute oder Vereine sein. Wird eine Strecke vom Besitzer für Mountainbiker jedoch freigegeben, so trägt er auch die Verantwortung für ihren Zustand und kann demnach auch für Schäden haftbar gemacht werden.
Trägt ein Mountainbiker keinen Helm, muss er jedoch damit rechnen, dass sich seine Ansprüche dadurch reduzieren können, schließlich würde ihn dieser vor schwereren Kopfverletzungen schützen.

Im Rahmen eines Pilot-Projekts soll jedoch schon in Kürze ein offizielles Mountainbikenetz entstehen. Hier haben sich zehn Walgau-Gemeinden freiwillig zusammengeschlossen um den Mountainbikern gesicherte und gekennzeichnete Strecken zur Ausübung ihres Hobbys zu ermöglichen. Auch mit den privaten Grundstücksbesitzern wurde ein Konsens gefunden, so wird eine dementsprechende Haftpflichtversicherung für die Wegehaltung abgeschlossen und die Grundstücksbesitzer werden finanziell entschädigt. Finanziert wird das Ganze von Bund, Land und Gemeinden.