Einbruch bei gekipptem Fenster
Schäden, verursacht durch Einbruch-Diebstahl könne durch eine Haushaltsversicherung oder Versicherung für betriebliches Inventar abgedeckt werden. Wichtig dabei ist jedoch, die Obliegenheitsbestimmungen zu beachten, wonach Versicherungsräumlichkeiten zu versperren sind, wenn diese verlassen werden. Das „Versperren“ bezieht sich nicht nur auf Türen und Tore, sondern auch auf Fenster. Wenn also ein Täter über leicht erreichbare Fenster in…